1. Geltung
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von proCEO Fürth, nachfolgend proCEO Fürth genannt, sind Bestandteil der zwischen proCEO Fürth und seinen Auftraggebern geschlossenen Verträge.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich von proCEO Fürth bestätigt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen den Auftraggebern und proCEO Fürth über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
2.2. Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen von proCEO Fürth werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich.
3. Leistungen
3.1. proCEO Fürth erbringt seine Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.2. Auch wenn Leistungen vertragsgemäß an Dritte zu erbringen sind, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen nur gegenüber den Auftraggebern von proCEO Fürth.
3.3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und proCEO Fürth festgelegt.
3.4. Die Leistungen von proCEO Fürth werden insbesondere in Form von Ausbildung, Training und Beratung (Coaching, Supervision, Mentoring, Mediation, Moderation und Organisationsberatung) erbracht.
4. Zahlungen
4.1. Die Rechnungen von proCEO Fürth sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge vom Auftraggeber zu begleichen.
4.2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
5.1. Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den Inhalten, die Auftraggebern oder Empfängern von Leistungen zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich proCEO Fürth zu. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von proCEO Fürth. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von proCEO Fürth erlaubt.
5.2. Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
6. Geheimhaltung, Datenschutz
6.1. proCEO Fürth verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
6.2. Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von proCEO Fürth gespeichert.
6.3. proCEO Fürth ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und der Kundengruppe in seiner öffentlichen Referenzliste zu führen.
7. Kündigung, Rücktritt, Absagen von Terminen
7.1. Beratungsverträge (Coaching, Supervision, Mediation, Mentoring, Organisationsberatung und Moderation) können von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird die Kündigung einseitig vom Kunden ausgesprochen, sind die vereinbarten Sitzungen voll zu bezahlen.
7.2. Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss er schriftlich abgesagt werden.
7.3. Die Vertragsparteien versuchen, sich auf einen zeitnahen (im Beratungsfall innerhalb der darauffolgenden 14 Tage) Ersatztermin zu einigen. Gelingt dies, so entstehen keine weiteren Kosten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von zwei Tagen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin 25 %, innerhalb von einem Tag 50 % und unmittelbar am Tag 100 % des auf den abgesagten Termin entfallenden Honorars zzgl. der ggf. im Vertrag vereinbarten weiteren Kosten zu zahlen.
7.3.1. Für Verträge, bei denen regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind (z. B. Organisationsberatungen, Teamentwicklungen und Team-Supervisionen) gilt:
7.3.2. Ausbildungen mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren können nur im Rahmen der Rücktrittsregel, wie unter 7.3.3 dargestellt ist, gekündigt werden. Der Ausbildungsteilnehmer bucht die Ausbildung in einem Stück und muss diese auch in ihrer Gesamtheit zahlen.
7.3.3. Bei einem schriftlich zu erklärenden Rücktritt durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, im Rahmen einer Ausbildung und eines Trainings, wird eine Bearbeitungspauschale von 150 € berechnet. Bei der Absage ab 8 Wochen vor Ausbildungs-/Seminarbeginn werden 50 % der gesamten Teilnahmegebühren fällig, bei der Absage ab 4 Wochen vor Ausbildungs-/Seminarbeginn werden 75 % der gesamten Teilnahmegebühren fällig – bei einer Absage nach diesem Zeitpunkt 100 %. Dies gilt auch bei Nichterscheinen und Erkrankung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Ein Ersatz kann gestellt werden, bedarf jedoch der Zustimmung von proCEO Fürth und muss den Zugangsvoraussetzungen entsprechen.
7.4. Weist der Auftraggeber nach, dass proCEO Fürth durch die Absage eines Termins oder den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung entsprechend.
7.5. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit ist der Eingang von Absage, Rücktritt und Kündigung bei proCEO Fürth maßgebend.
8. Rücktrittsvorbehalte, zeitliche Verschiebung, außerordentliche Kündigung
8.1. Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist proCEO Fürth berechtigt, das Seminar oder die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8.2. Kann proCEO Fürth eine Leistung in einem Vertragsverhältnis gem. Ziff. 7.2. nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird proCEO Fürth mit dem Auftraggeber einen neuen Termin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Außerordentliche Kündigung durch proCEO Fürth bei Fort- und Weiterbildungen
8.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung aufseiten von proCEO Fürth ist insbesondere gegeben, wenn Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stören, dauerhaft eine aktive Mitarbeit verweigern, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, eine Urheberrechtsverletzung begangen wird oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht erreicht werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
9. Haftung
9.1. Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Ausbildung und Beratung von proCEO Fürth an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die proCEO Fürth als zuverlässig erachtet.
9.2. Weder proCEO Fürth noch die von ihm mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Personen können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten (Ausbildung und Beratung) gemachten konkreten Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.3. proCEO Fürth und die von ihm beauftragten Personen haften für über Ziff. 9.1. hinausgehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.4. Alle Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Beratungsveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen.
10. Übertragbarkeit der Rechte
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einem mit proCEO Fürth geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn proCEO Fürth stimmt dem schriftlich zu.
11. Vertrauliche Informationen | Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
12. Urheberrechte
Produkte, seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien, die von proCEO Fürth stammen, unterliegen dem Urheberrecht von proCEO Fürth und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn, dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
13. Sektenpassus
13.1. Die Seminare und Ausbildungen sowie die gesamte Beratungsarbeit von proCEO Fürth beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie oder einem Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.
13.2. Wir erklären, dass proCEO Fürth nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
13.3. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserer Organisation. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.
13.4. Wir unterhalten wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen.
14. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, rechtliche Bindung, salvatorische Klausel
14.1. Gerichtsstand ist Fürth.
14.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
15. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
15.1. Die Angebote und Leistungen der proCEO Fürth richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
15.2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn proCEO Fürth deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
16. Leistungsbeschreibung: Live‑Webinare und proCEO Cloud
16.1. proCEO Fürth erbringt Fortbildungsleistungen als Live‑Webinare über Videokonferenzsysteme (derzeit Zoom). Die Teilnahmeberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar.
16.2. Teilnehmer erhalten ab Veranstaltungsbeginn einen auf 12 Monate befristeten, nicht übertragbaren Zugang zur proCEO Cloud, um dort bereitgestellte Schulungsunterlagen herunterzuladen. Es wird ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen, betrieblichen Verwendung eingeräumt. Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung über den eigenen Unternehmenszweck hinaus sowie Bearbeitungen sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich gestattet.
16.3. Technische Voraussetzungen (insb. funktionsfähiger Internetzugang, aktueller Browser/Zoom‑Client, ggf. Kamera/Mikrofon) liegen in der Verantwortung des Kunden. Etwaige Systemanforderungen teilt proCEO Fürth vorab mit.
16.4. Aufzeichnungen: Soweit proCEO Fürth Inhalte aufzeichnet oder bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich für Teilnehmer und für die Dauer des Zugangs. Eine Weitergabe an Dritte, das Anfertigen eigener Aufzeichnungen (z. B. Screen‑Recording) und das Teilen von Zugangsdaten sind untersagt.
16.5. Drittanbieter: Für die Leistungserbringung werden Dienste Dritter eingesetzt (u. a. Hosting der proCEO Cloud bei all‑inkl.com, Videokonferenzen via Zoom). Deren Verfügbarkeit liegt außerhalb des Einflussbereichs von proCEO Fürth.
17. Vertragsschluss, Preise und Zahlung
17.1. Angebote von proCEO Fürth sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch proCEO Fürth zustande.
17.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten Einmalpreise je gebuchter Leistung.
17.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im B2B‑Bereich; proCEO Fürth ist berechtigt, den Zugang zur Cloud bis zum Ausgleich zurückzuhalten.
17.4. Steuern/Reverse Charge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.
18. Umbuchung, Stornierung und Ausfall
18.1. Kundenseitige Stornierungen: bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungstermin kostenfrei; 21 bis 8 Tage: 50 % der Teilnahmegebühr; 7 Tage oder weniger sowie No‑Show: 100 %. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis 24 Stunden vor Beginn möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
18.2. Anbieterbedingte Änderungen/Ausfall: proCEO Fürth kann aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Dozenten, Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl, höhere Gewalt) Termine verlegen oder absagen. In diesen Fällen bietet proCEO Fürth einen Ersatztermin oder erstattet die Teilnahmegebühr; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine zwingende Haftung greift.
18.3. Umbuchungen: Eine einmalige Umbuchung bis 7 Kalendertage vor Termin ist kostenfrei möglich; danach kann proCEO Fürth eine angemessene Umbuchungspauschale erheben.
19. Verfügbarkeit, Wartung und Support (Best‑Effort)
19.1. Best‑Effort‑Ansatz: proCEO Fürth erbringt die Cloud‑Leistung mit professioneller Sorgfalt als Best‑Effort‑Service. Konkrete Service‑Level (z. B. garantierte Verfügbarkeiten, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten) werden nicht zugesagt.
19.2. Wartung: Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Performance sind Wartungsarbeiten erforderlich. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt; proCEO Fürth informiert – soweit zumutbar – vorab. Unaufschiebbare Eingriffe zur Störungsbeseitigung können jederzeit erfolgen.
19.3. Supportzeiten: Support erfolgt montags bis freitags (Feiertage ausgenommen) von 9:00 bis 18:00 Uhr CET per E‑Mail/Support‑Ticket. Anfragen werden in der Regel binnen 24 Stunden beantwortet; bei hoher Auslastung kann es länger dauern. Eine Reaktionszeitgarantie besteht nicht.
19.4. Zoom‑Live‑Webinare: Bei erheblichen technischen Störungen, die eine Teilnahme für einen relevanten Zeitraum verhindern, bietet proCEO Fürth nach eigener Wahl einen Ersatztermin oder stellt die Inhalte ersatzweise bereit.
20. Drittanbieter, höhere Gewalt und Risikosphäre
20.1. proCEO Fürth ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Drittanbieter zu bedienen (u. a. Hosting‑ und Videokonferenzanbieter). Unterbrechungen und Beeinträchtigungen, die auf Leistungen solcher Drittanbieter, auf Strom‑/Internetausfälle, Netzwerk‑/Backbone‑Störungen, DDoS‑Angriffe oder andere Umstände außerhalb der Risikosphäre von proCEO Fürth zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche gegen proCEO Fürth; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
20.2. Ereignisse höherer Gewalt (insb. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg/ähnliche Ereignisse) entbinden proCEO Fürth für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht. proCEO Fürth wird den Kunden hierüber informieren und die Beeinträchtigung nach Möglichkeit minimieren.
21. Rechte an Unterlagen und Inhalten
21.1. Alle Rechte an Kursinhalten, Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstigen Materialien verbleiben bei proCEO Fürth bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält ausschließlich die in Ziff. 2 beschriebene, einfache, nicht übertragbare Nutzungsmöglichkeit zur internen, betrieblichen Verwendung.
21.2. Marken‑ und Urheberhinweise sind beizubehalten. Jede über die eingeräumte Nutzung hinausgehende Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
22. Mängel, Nacherfüllung und Rechtsfolgen
22.1. Bei Mängeln der Leistung ist proCEO Fürth zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Bei Live‑Webinaren kann die Nacherfüllung insbesondere in einem Ersatztermin bestehen; bei Cloud‑Leistungen in erneuter Bereitstellung oder Fehlerbehebung.
22.2. Weitergehende vertragliche Gutschriften oder pauschale Pönalen werden nicht gewährt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam abbedungen sind.
23. Haftung
23.1. proCEO Fürth haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von proCEO Fürth, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
23.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet proCEO Fürth nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
23.3. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
24. Datenschutz
24.1. proCEO Fürth verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung als Verantwortlicher. Bei Einsatz von Auftragsverarbeitern (u. a. Hosting, Videokonferenz) schließt proCEO Fürth die erforderlichen Vereinbarungen und beachtet die gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von proCEO Fürth.
24.2. Soweit bei Live‑Webinaren Bild‑/Ton‑Daten verarbeitet werden (z. B. bei Wortmeldungen), informiert proCEO Fürth hierüber und bietet, soweit möglich, datensparsame Einstellungen.
25. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen, die Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, sind geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßig erlangte Informationen ohne Vertraulichkeitspflicht oder solche, die aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
26. Schlussbestimmungen
26.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
26.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz von proCEO Fürth.
26.3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht strengere Formvorschriften gelten. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
26.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand 08.2025